ZPO §§ 91, 494 a Abs. 2

Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten im selbstständigen Beweisverfahren

BGH, Beschl. v. 07.02.2013 – VII ZB 60/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 276 ff.

Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gem.                § 494 a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind.

Leitsatz des Gerichts