§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO
Anwaltswechsel bei Rückgabe der Zulassung
OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.12.2020 - 8 OA 116/20

Fundstelle: AGS 2021, S. 557

  1. Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.
  2. Ein solcher Wechsel musste dann nicht eintreten, wenn der frühere Prozessbevollmächtigte seine Zulassung deshalb zurückgegeben hatte, weil deren Widerruf aufgrund des Vermögensverfalls des Rechtsanwalts bevorstand.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial