§ 66 GKG; Nr. 5400 GKG KV
Gerichtsgebühren für die Erhebung mehrerer Anhörungsrügen in einem Verfahren
OVG NRW, Beschl. v. 10.2.2020 - 4 E 78/20
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 271
Erhebt eine Partei gegen verschiedene Beschlüsse des Gerichts mit jeweils unterschiedlichem Streitgegenstand in einem gemeinsamen Schreiben Anhörungsrügen, fällt für jeden Zurückweisungs- bzw. Verwerfungsbeschluss die Festbetragsgebühr nach Nr. 5400 GKG KV gesondert an.
Leitsatz des Verfassers