Nrn. 1000, 1003 VV RVG
Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung
OVG NRW, Beschl. v. 13.2.2019 - 15 E 1130/18
Fundstelle: RVGreport 5/2019, S. 176
Eine Einigungsgebühr kann auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über materiell-rechtliche Ansprüche erzielt worden ist.
Leitsatz des Gerichts