BRAO §§ 150, 155; ZPO §§ 244, 249

Unterbrechung des Prozesses bei vorläufigem Tätigkeitsverbot gegen Rechtsanwalt

OLG Hamm, Urt. v. 03.06.2008 – 19 U 26/08 (LG Hagen) Fundstelle: NJW 2008, S. 3075 f.

 

1.  Ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen einen Rechtsanwalt nach §§ 150, 155 BRAO führt zur Unterbrechung eines Zivilprozesses gem. § 244 ZPO auch dann, wenn das erkennende Gericht davon nichts weiß.
 

2.  Eine gleichwohl durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen; ein ergangenes Urteil ist nicht nichtig, jedoch auf die Berufung hin aufzuheben und der Rechtsstreit an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.

Leitsatz des Einsender der NJW