BRAO §§ 150, 155; ZPO §§ 244, 249
Unterbrechung des Prozesses bei vorläufigem Tätigkeitsverbot gegen Rechtsanwalt
OLG Hamm, Urt. v. 03.06.2008 – 19 U 26/08 (LG Hagen) Fundstelle: NJW 2008, S. 3075 f.
1. Ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen einen Rechtsanwalt nach §§ 150, 155 BRAO führt zur Unterbrechung eines Zivilprozesses gem. § 244 ZPO auch dann, wenn das erkennende Gericht davon nichts weiß.
2. Eine gleichwohl durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen; ein ergangenes Urteil ist nicht nichtig, jedoch auf die Berufung hin aufzuheben und der Rechtsstreit an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.
Leitsatz des Einsender der NJW