BGB §§ 134; RBerG §§ 1 I 1, 3 Nr. 2; RVG § 5
Mandatsübernahme durch nicht zur Anwaltschaft zugelassenen Assessor
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.12.2007 – 24 U 102/07 = BeckRS 2008, 04415
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 254 f.
Auch wenn für den Anwalt ein nicht zur Anwaltschaft zugelassener Assessor das Mandat übernimmt, kommt der Vertrag mit dem Kanzleiinhaber zustande. Eine unerlaubte Rechtsberatung liegt nur dann vor, wenn der Assessor Mandate weisungsunabhängig und geschäftsmäßig bearbeitet hat.
Leitsatz des Gerichts