Vollstreckung in Abwicklerkonto
OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.03.2006 – 9 W 365/06 Fundstelle: NJW 2006, S. 3578 Ein vom Abwickler eingerichtetes Anderkonto, dessen Guthaben der Zweckbindung der Abwicklung unterliegt, kann nicht im Wege der Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der Gläubiger des ehemaligen Rechtsanwalts dienen. 2