Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1, Nr. 3104 VV RVG
Terminsgebühr bei einer teilweisen Klagerücknahme
OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.2.2020 - 18 W 132/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 225
Bei einer teilweisen Klagerücknahme im Termin der mündlichen Verhandlung entsteht die Terminsgebühr aus dem ursprünglichen Streitwert, auch wenn die teilweise Klagerücknahme vorher angekündigt wurde.
Leitsatz des Gerichts