GVG § 198; RVG § 11
Entschädigung wegen der Dauer des Vergütungsfestsetzungsverfahrens eines Anwalts
OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2017- 6 SchH 1/16 EntV
Fundstelle: NJW 2017, S. 1328 ff.
1.    Unangemessen ist eine Verfahrensdauer, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 I 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.
2.    Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen zu beachten. Bei einem Vergütungsfestsetzungsverfahres nmit geringem Streitwert ist außerdem eine Abweichung von dem in § 198 Abs. 2 S. 3 GVG niedergelegten Grundsatz nach unten in Betracht zu ziehen.
Leitsatz der Redaktion der NJW