ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nr. 3200

Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungserwiderung in Unkenntnis der Rechtsmittelrücknahme

OLG Celle, Beschluss vom 11.1.2017 - 2 W 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 109 ff.

 

Reicht der Berufungsbeklagte in unverschuldeter Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsmittelrücknahme eine Berufungserwiderung ein, steht ihm gegen den Berufungsführer ein Anspruch auf Erstattung der vollen Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 W RVG zu.

 

Leitsatz des Gerichts