RVG VV Nrn. 2503, 2504 ff.; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1

Geschäftsgebühr gem. Nrn. 2504 ff. VV RVG auch bei einem Nullplan

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.2016 - 8 W 291/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 465 f.

 

 

Die Voraussetzungen für einen Gebührenanspruch nach Nrn. 2504 ff. RVG-VV werden durch das Anbieten eines sog. „Fast-Nullplans“ regelmäßig erfüllt, da ein solcher überwiegend nicht als perspektivlos im Sinne der Rechtsprechung des Senats anzusehen sein wird.

 

Leitsatz des Gerichts