GKG § 49a; WEG § 12

Klage auf Zustimmung zur Eigentumswohnungsveräußerung

OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2015 - 1-15 Wx 112/15

Fundstelle: AGS 2015, S. 577

In einem Rechtsstreit auf Zustimmung des Verwalters einer WEG-Anlage zu einer beabsichtigten Veräußerung des Wohnungseigentums entspricht das Interesse desKlägers an der Veräußerung dem vereinbarten Kaufpreis. Demgegenüber verfolgen die beklagten Wohnungseigentümer das Interesse, dass die Veräußerung an den Vertragspartner des Klägers unterbleibt. Damit deckt sich ihr Interesse mit dem Verkaufsinteresse, so dass das Einzelinteressedes Klägers maßgebend ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS