RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1; RVG VV Nr. 3100; RVG § 15 a Abs. 2

Keine Anrechnung vorgerichtlicher Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 8 W 131/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 150 ff.

  1. Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn im Verhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden ist, sondern die Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat.
  2. Die erstattungspflichtige Gegenpartei kann sich gem. § 15 a Abs. 2 RVG auch dann nicht auf die Anrechnung berufen, wenn sie die vorgerichtlichen Kosten in Kenntnis der Vergütungsvereinbarung anerkannt hat.

Leitsatz des Verfassers RVGReport