ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3

Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei möglicherweise teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2014 - 25 W 10/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 25 f.

1.

Die Richtigkeit einer im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vom Erstattungsberechtigten abgegebenen Erklärung, er könne die Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug verwenden, kann ausnahmsweise nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Erklärung offensichtlich und zweifelsfrei unrichtig ist.5

2.

Der Erstattungspflichtige kann die Richtigkeit der Erklärung durch Gegenbeweis entkräften. Dieser Gegenbeweis ist jedoch dann nicht geführt, wenn die Vorsteuern zwar teilweise abzuziehen sind, deren Höhe jedoch den aktuellen Verhältnissen im Besteuerungszeitraum entsprechen und späteren Abänderungen oder Berichtigungen unterliegen.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports