FamGKG § 41

Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses

OLG Hamm, Beschluss vom 25.02. 2014 - 6 WF 8/14

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 365 f.

Wird im Wege der einstweiligen Anordnung die Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses begehrt, dann kommt die einstweilige Anordnung in ihrer Bedeutung der Hauptsache gleich und ist für das Anordnungsverfahren der ungekürzte Verfahrenswert der Hauptsache anzusetzen.

Leitsatz des Gerichts