FamFG §§ 113 Abs. 1, 117; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; VV RVG Nr. 3200, 3201
Notwendigkeit des Zurückweisungsantrags vor Eingang der Beschwerdebegründung in Familienstreitsachen
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
Fundstelle: RVGreport 2014, 355 f.
In einer Familienstreitsache besteht für den Beschwerdegegner im Normalfall vor dem Eingang der Beschwerdebegründung kein Anlass, durch seinen Verfahrensbevollmächtigten einen Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels zu stellen. Endet das Beschwerdeverfahren vor Eingang einer Beschwerdebegründung, hat der zur Kostentragung verpflichtete Beschwerdeführer dem Beschwerdegegner nur eine 1,1 Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 RVG-VV als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) zu erstatten, auch wenn bereits schriftsätzlich Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde gestellt wurde.
Leitsatz des Gerichts