RVG VV Nr. 1000
Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Sorgerechtsverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 166
Übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten sind Verfahrenshandlungen, welche die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden; hierin liegt keine Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS