RVG §§ 45 ff., 55; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
Keine Festsetzung der Umsatzsteuer für beigeordneten Prozesskostenhilfeanwalt bei Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei
OLG Celle, Beschl. v. 4.10.2013 - 2 W 217/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 80 f.
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS