Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen einer Zugewinnausgleichsforderung

FamGKG §§ 35, 41

OLG Hamm, Beschl. v. 26.9.2013 - II-4 WF 181/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 30 f.

Der Gegenstandswert eines selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach der Differenz der Zugewinnausgleichsforderung, die sich aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen über die Höhe des Immobilienwerts errechnet.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS