VV RVG Nr. 3104
Besprechungsgebühr im Rahmen der Verkehrsunfallschadenregulierung
KG, Beschl. v. 16.07.2012 – 2 W 106/11 Fundstelle: AGS 2012 S. 456 f.
Führt der bereits mit der Einreichung der Klage beauftragte Anwalt noch ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Haftpflichtversicherers zur Vermeidung oder Erledigung des Klageverfahrens, entsteht hierfür eine 1,2-Terminsgebühr.
Leitsatz der Schriftleitung AGS