RVG § 4 b; BGB § 242

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach unwirksamer Vergütungsvereinbarung

OLG München, Urt. v. 02.05.2012 – 15 U 2929/11 Fundstelle: AGS 2012 S. 271 ff.

Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, muss der Anwalt zwar die gesetzliche Vergütung abrechnen; allerdings ist es ihm i. d. R. nach Treu und Glauben verwehrt, einen höheren Betrag geltend zu machen, als sich nach der (unwirksamen) Vereinbarung ergeben hätte.