RVG VV Vorbem. 4 Abs. 1; StPO § 68 b
Vergütung für Zeugenbeistand
OLG Hamm, Beschl. v. 07.11.2007 – 2 Ws 289/07
Fundstelle: AGS 2008, S. 124 ff.
Der für einen Zeugen als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt rechnet seine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Das gilt auch für den beigeordneten Zeugenbeistand.
Leitsatz des Gerichts