RVG VV Vorbem. 4 Abs. 1; StPO § 68 bVergütung für Zeugenbeistand OLG Hamm, Beschl. v. 07.11.2007 – 2 Ws 289/07Fundstelle: AGS 2008, S. 124 ff.
Der für einen Zeugen als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt rechnet seine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Das gilt auch für den beigeordneten Zeugenbeistand. Leitsatz des Gerichts