VV RVG Nr. 7000 Nr. 1 d; ZPO § 91 Abs. 1
Fotokopien von Gerichtsentscheidungen
OLG Koblenz, Beschl. v. 04.06.2007 – 14 W 303/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 28 f.
Im Rechtsstreit ist es in der Regel nicht notwendig, Fotokopien vermeintlich einschlägiger Gerichtsentscheidungen vorzulegen, soweit diese in Fachzeitschriften veröffentlicht oder in allgemein zugänglichen juristischen Datenbanken abrufbar sind. Die Kosten derartiger Kopien sind nur erstattungsfähig, wenn der Antragsteller darlegt, warum ein Hinweis auf die Entscheidung und deren Fundstelle in der konkreten Prozesssituation unzureichend war.²
2 Leitsatz des Gerichts