ZPO § 121Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf gerichtsnahe MediationOLG Köln, Beschl. v. 03.06.2011 – 25 UF 24/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 500 ff.
Eine für das Verfahren bewilligte ratenfreie Prozesskostenhilfe erstreckt sich auf die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens.Leitsatz der Schriftleitung der AGS