RVG a. F. §§ 15, 16 Nr. 4; RVG VV Nr. 2503 Beratungshilfe für Ehescheidung und FolgesachenOLG Brandenburg, Beschl. v. 29.09.2009 – 6 W 76/08 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 143 f.
Der gebührenrechtliche Begriff der „Angelegenheit“ ist auch für die Bestimmung des Begriffs der „Angelegenheit“ i. S. d. Beratungshilfegesetzes maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Angelegenheit. Leitsatz des Gerichts