VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3; Nr. 3104Terminsgebühr für Wahrnehmung des Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen OLG Dresden, Beschl. v. 16.11.2007 – 3 W 1330/07Fundstelle: RVGreport 2008, S. 349 f.
1. Dem für das selbständige Beweisverfahren bestellten Verfahrensbevollmächtigten fällt für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermins eine 1,2 Terminsgebühr an. 2. Diese Terminsgebühr ist nicht auf die im Hauptsacheverfahren entstehende Terminsgebühr anzurechnen.Leitsatz des Rezensenten des RVGReports