Abrechnung der Reisekosten bei Inanspruchnahme einer Bahncard
BRAGO §§ 28 Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 1 >
KG, B. v. 24. September 2002 - 1 W 508/01
(Fundstelle: AGS 2003, S. 301)
1.Die Kosten einer Bahncard zählen zu den allgemeinen Geschäftsunkosten des § 25 Abs. 1 BRAGO.
2.Der Anwalt kann daher weder den vollen (fiktiven) Bahnpreis abrechnen noch (anteilig) die Anschaffungskosten der Bahncard.