UWG §§ 3, 5 I 2 Nr. 3
Unzulässige Werbung mit Städtenamen
LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2014 - 327 O 118/14
Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 670
Wirbt eine Sozietät mit der Bezeichnung „Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig ( ... ) Rechtsanwälte vertreten Ihren Fall“, wird damit suggeriert, dass diese Kanzlei an allen genannten Orten eine Niederlassung hat.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial