GVG § 176; BadWürttAGGVG § 21; BRAO § 59 b Abs. 2 Nr. 6 lit. c; BORA § 20
Zurückweisung des „krawattenlosen“ Nebenklägervertreters als sitzungspolizeiliche Maßnahme
LG Mannheim, Beschl. v. 27.01.2009 – 4 Qs 52/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 1094 ff.
1. Zur Frage des Krawattenzwangs in der Hauptverhandlung in Strafsachen.
Leitsatz des Gerichts
2. Zur vollständigen Amtstracht eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich Krawatte zu tragen.
Leitsatz der Redaktion der NJW
3. Erscheint ein Rechtsanwalt in unvollständiger Amtstracht, ist bei einer sitzungspolizeilichen Entscheidung über das beanstandete Verhalten die insoweit bestehende, durch divergierende landes- und berufsrechtliche Vorschriften gekennzeichnete, mithin insgesamt unklare bzw. ungeklärte Rechtslage zu Gunsten des Betroffenen zu berücksichtigen.
Leitsatz der Redaktion der NJW