RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2; RVG Nr. 3202
Keine Terminsgebühr bei einstimmiger Zurückweisung der Berufung
LG Osnabrück, Beschluss vom 09.11.2021 – 12 O 276/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 272

Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS