RVG § 14

Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

LG Cottbus, Beschluss vom 02.10.2017 – 22 Qs 149/17

Fundstelle: RVGreport, S. 10 ff.

 

Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr für die Gebührenbemessung und keineswegs grundsätzlich ein geringerer Gebührensatz.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports