RVG § 14
Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren
LG Cottbus, Beschluss vom 02.10.2017 – 22 Qs 149/17
Fundstelle: RVGreport, S. 10 ff.
Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr für die Gebührenbemessung und keineswegs grundsätzlich ein geringerer Gebührensatz.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports