GKG KostVerz Nr. 5114, 5115 Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei KlagerücknahmeBVerwG, Beschl. v. 22.01.2010 -9 KSt 18.09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 357 f.
Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.Leitsatz des Gerichts