Zu langer Dateiname eines per beA übermittelten Schriftsatzes?
BVerfG Beschluss vom 16.2.2023 - 1 BvR 1881/21 = BeckRS 2023, 6331
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 350
Das BVerfG hat klargestellt, dass Gerichte mittels des beA eingereichte Schriftsätze auch dann berücksichtigen müssen, wenn diese wegen eines zu langen Dateinamens vom Gericht nicht verarbeitet werden konnten.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial