GG Art 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; StPO § 146 S.
Unzulässige Mehrfachverteidigung?
BVerfG, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 255
Legitimer Zweck des Verbots der Mehrfachverteidigung ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion eines Verteidigers nicht zu beeinträchtigen.1
Leitsatz des Autors der NJW Spezial