GG Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12  Abs. 1, 20 Abs. 3, 101 Abs. 1 S. 2, 103 Abs. 1; BRAO §§ 7 Nrn. 8 u. 10, 14 Abs. 2 Nr. 5 u. 8, 47; BVerfGG § 93 Abs. 1

Vereinbarkeit zweitberuflicher Tätigkeiten mit dem Anwaltsberuf – Juniorprofessor

BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 30.06.2009 – 1 BvR 893/09

Fundstelle: NJW 2009, S. 3710 ff.  

 

1.    …

2.    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn einem an einer Universität als Juniorprofessor tätigen und durch die Abnahme von Prüfungen hoheitlich handelnden Beamten auf Zeit auch ohne konkreten Interessenkonflikt die Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt mit der Begründung versagt wird, dass für das rechtsuchende Publikum der Eindruck entstehen könne, dem Betroffenen mangele es als Rechtsanwalt an der nötigen Unabhängigkeit.

3.    Zur Frage, wann die Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde gem. § 223 III 2 BRAO eine Verletzung von Art. 2 I i. V. mit Art. 20 III, Art. 3 I und Art. 101 I 2 GG darstellt.

 

Leitsatz der Redation der NJW