1. Ranglisten in Handbüchern, die auf Interviews beruhen, enthalten schwerpunktmäßig wertende Äußerungen, nicht jedoch Tatsachenbehauptungen.
2. ....>

BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), B. v. 7. November 2002 - 1 BvR 580/02

(Fundstelle: NJW 2003, 277 ff.) 1.
Ranglisten in Handbüchern, die auf Interviews beruhen, enthalten schwerpunktmäßig wertende Äußerungen, nicht jedoch Tatsachenbehauptungen.

2.
Eine auf § 1 UWG gestützte Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Veröffentlichung entsprechender Ranglisten setzt im Einzelfall Feststellungen zur Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch sittenwidriges Verhalten voraus.

BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), B. v. 7. November 2002 - 1 BvR 580/02

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