BerHG § 4 Abs. 2 Satz 4; GG Art. 12 Abs. 1

Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe

BVerfG, Beschl. v. 18.01.2006 – 1 BvR 2312/05 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 199 f. 1.
Die Zurückweisung eines Antrags auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe verletzt den den Rechtsuchenden beratenden RA nicht in seiner von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit.

2.
Die Beantragung nachträglicher Beratungshilfe ist an keine Frist gebunden.


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