ZPO § 569 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 130 d
Pflicht zur Nutzung des beA für anwaltlichen Insolvenzverwalter
BGH, Beschluss vom 24.11.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 94


Legt ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Insolvenzverwalter Rechtsmittel im Insolvenzverfahren ein, ist dieser zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet.


Leitsatz des Autors der NJW-Spezial