BRAO § 7 Nr. 8, 10
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für hoheitliche Tätigkeit
BGH, Urteil vom 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 38/18 = BeckRS 2019, 26720
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 30

Ist ein Berufsträger am Erlass hoheitlicher Maßnahmen mit Entscheidungsbefugnis beteiligt, kann er nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial