BRAO § 43 b
Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall
BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17
Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht
Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.
Leitsatz des Verfassers des KammerReports