BRAO § 49 b II 2, III 1
Verauslagung von Reparaturkosten durch Anwaltskanzlei
BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
Fundstelle: NJW 2016, S. 3105 f.
Die Verauslagung von Reparatur-, Sachverständigen- sowie Abschleppkosten in Höhe der geschätzten Haftungsquote durch eine Anwaltskanzlei stellt einen Verstoß gegen § 49 b III 1 BRAO dar, indem dadurch Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen gewährt werden.
Leitsatz der Redaktion der NJW