ZPO §§ 195, 929 Abs. 2; BRAO §§ 59 b Abs. 2, 113 Abs. 1, 123; BORA § 14 S. 1
Keine Berufspflicht zur Mitwirkung an Zustellung von Anwalt zu Anwalt
BGH, Urteil vom 26.10.2015- AnwSt (R) 4/15
Fundstelle: NJW 2015, S. 3672 ff. - § 14 BORA s. KR 5/2015, S. 23
1.
§ 59 b Abs.2 BRAO enthält keine den Grundsätzen des Vorbehalts sowie des Vorrangs des Gesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung einer Berufspflicht des Rechtsanwalts, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken
2.
2. Ein Rechtsanwalt, der sich weigert, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § 195 ZPO mitzuwirken, indem er kein Empfangsbekenntnis ausstellt, begeht keine ahndbare Berufspflichtverletzung.
Leitsatz der Redaktion der NJW