BRAO §§ 45 I Nr. 1, III, 113; BORA § 3 II 2; SGB V §§ 4 I, 77 V, 106 IV; SGG § 78
Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots wegen nichtanwaltlicher Vorbefassung
BGH, Urteil vom 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14
Fundstelle: NJW 2015, S. 567 ff.
1.
Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 45 I Nr. 1 BRAO ist auch, wer als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Behörde, für die er auftritt, hoheitlich tätig wird, selbst wenn diese Tätigkeit ehrenamtlich ist; das gilt auch für den Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses einer kassenärztlichen Vereinigung.
2.
Die Erstreckung des Tätigkeitsverbots nach § 45 I BRAO auf einen Sozius (§ 45 III BRAO) setzt voraus, dass dieser die tatsächlichen Umstände kennt (bzw. kennen muss), die das Tätigkeitsverbot begründen.
3.
Das Einverständnis (hier: der kassenärztlichen Vereinigung) mit der Mandatserteilung im Sinne von § 3 II 2 BORA schließt auch im Fall der Sozietätserstreckung gem. § 45 III BRAO einen Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nicht aus.
Leitsatz der Redaktion der NJW