BRAO § 53 I, II 1, 2
Verschuldete Fristversäumnis wegen Erkrankung
BGH, Beschluss vom 05.03.2014 – XII ZB 736/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 286
Ein Anwalt ist stets verpflichtet, im Hinblick auf einen plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall für eine Vertretung zu sorgen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial