ZPO §§ 7 Abs. 1 S. 1, 519 Abs. 4; BRAO §§ 13, 14 Abs. 4, 150, 155, 156 Abs. 2
Wirksamkeit der Berufungseinlegung nach Berufsverbot
BGH, Beschl. v. 24.04.2012 – VIII ZB 111/11 (LG Stuttgart) Fundstelle: NJW 2012, S. 2592 f.
1. Zur Wirksamkeit einer Rechtshandlung (hier: Rechtsmitteleinlegung) durch einen Rechtsanwalt, dem die Zulassung durch sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Widerruf entzogen worden ist.
2. Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts, der entgegen einem Berufs- oder Vertretungsverbot auftritt, endet erst mit seiner Zurückweisung durch das Gericht gem. § 156 Abs. 2 BRAO.
Nichtamtlicher Leitsatz