§ 7 S. 1 Nr. 8 BRAO
Unvereinbare Halbtagstätigkeit im Rechtsamt einer Stadt
Die Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin im Rechtsamt einer Stadt ist mit dem Anwaltsberuf unvereinbar. Durch die Wahrnehmung der Interessen der Stadt kann es zu einer Interessenkollision mit der Anwaltstätigkeit kommen.
Leitsatz des Einsenders bei der NJW-Spezial