BRAO § 14 II Nr. 7

Kein Widerruf der Zulassung trotz Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts

BGH, Beschl. v. 25.06.2007 – AnwZ (B) 101/05 (AnwGH Mecklenburg-Vorpommern) Fundstelle: NJW 2007, S. 2924 f.

 

1.  Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts kann im Ausnahmefall vereint werden, wenn der Rechtsanwalt nur noch als angestellter Rechtsanwalt tätig ist, die Abrechnung der Mandate durch den Arbeitgeber erfolgt und es ausgeschlossen ist, dass der Rechtsanwalt mit Mandantengeldern in Berührung kommt.²

 

2.  Eine Gefährdung der Rechtsuchenden entfällt grundsätzlich nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Rechtsanwalts und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung.²

 

3.  Erst wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss führt, bei dem mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Rechtsanwalts gerechnet werden kann, kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur der Vermögensverfall, sondern auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortbesteht.²

 

 2 Leitsatz der Redaktion der NJW