ZPO §§ 3, 5, 9
Beschwer bei Verurteilung zur Räumung und bei Abweisung der Widerklage auf Fortbestand des Mietverhältnisses
BGH, Beschl. v. 4.2.2020 - VIII ZR 16/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 286
- Der 3 ½ fache Jahreswert der Beschwer des zur Räumung eines Mietobjekts verurteilten Beklagten richtet sich nach der vereinbarten Miete und nicht nach einem etwaig höheren objektiven Mietwert.
- Der auf Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses gerichteten Widerklage kommt demgegenüber kein eigener Beschwerdewert zu.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS