ZPO §91 Abs. 1 S. 1

Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten

BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 182 ff.

 

 

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten ist nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten

im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag.

 

Leitsatz des Gerichts